Allgemeinen Reisebedingungen von San Jorge
Eco-Lodge San Jorge/Hosteria San Jorge, Promotora Turistica Cruz Barahona Cia. Ltda.
Diese Reise- und Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Teil des zwischen dem Kunden und Eco-Lodge San Jorge /Hosteria San Jorge, Promotora Turistica Cruz Barahona Cia. Ltda., Dr. George Cruz, Rafael Almeida N42-191 e Hidalgo de Pinto, Quito, Ecuador, nachstehend als „San Jorge“ bezeichnet, zustande kommenden Vertrages.
Die Firma Heike Barahona, - Vermittlungen von Dienstleistungen im Tourismusbereich-, Mittelstraße 13a, 96052 Bamberg, Deutschland, besitzt die Vermarktungsrechte der Produkte und der Service-Leistungen von San Jorge Eco-Lodge/Hosteria San Jorge für Europa und fungiert hier als Reisevermittlerin.
Reiseveranstalter:
Eco-Lodge San Jorge/Hosteria San Jorge
Promotora Turística Cruz Barahona Cia. Ltda.
Dr. George Cruz
Rafael Almeida N42-191 e Hidalgo de Pinto
Quito, Ecuador
Tel.: +593 2 2 247549
E-Mail: info(at)hosteriasanjorge.com
www.hosteriasanjorge.com
Reisevermittler:
Vermittlung von Dienstleistungen im Tourismusbereich
Heike Barahona
Mittelstraße 13a
D-96052 Bamberg, Deutschland
Tel. + Fax: +49 (0) 951 301 49 02
E-Mail: info(at)sanjorge.de
www.sanjorge.de
www.sanjorge-adventures.de
www.sanjorge-adventures.eu
1. Abschluss des Reisevertrags
1.1 Der Kunde bietet San Jorge durch seine Reiseanmeldung den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Ausgangspunkt dieses Angebot sind die Reisebeschreibungen und zusätzlichen Informationen von San Jorge für die jeweilige Reise oder Dienstleistung, soweit diese dem Kunden vorliegen. Diese Reiseanmeldung erfolgt schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg bei der Firma Heike Barahona oder bei einem der Partnerreisebüros. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn San Jorge die Buchungsbestätigung zugesandt hat.
1.2 Enthält der Inhalt der Buchungsbestätigung Abweichungen vom Inhalt der Anmeldung, so ist der Kunde berechtigt, eine ausdrückliche Nichtannahme innerhalb von 10 Tagen schriftlich zu erklären. Erfolgt dies nicht, so wird die Reisebestätigung verbindlich.
1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Diese wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.2 Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, 30 Tage von Reisebeginn zur Zahlung fällig.
2.3 Wird die Buchungserklärung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn abgegeben, so wird der gesamte Reisepreis schon vor der Aushändigung der Reisebestätigung fällig.
2.4 Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden vertraulich behandelt. Ohne Zustimmung erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
2.5 Die Zahlung wird durch Banküberweisung erfolgen. Bei Zahlung mit Kreditkarten wird eine Bearbeitungs-gebühr von 4 % erhoben.
3. Leistungen
3.1 Die von San Jorge vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Reiseausschreibung unter Miteinbeziehung aller im Prospektmaterial enthaltenen Informationen. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern bleibt vorbehalten.
3.2 San Jorge behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären.
3.3 Soweit San Jorge zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
3.4 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist San Jorge berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5. zu belasten.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Abänderungen und Abweichungen einzelner Reise- und Dienstleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind dann zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch San Jorge veranlasst sind und nicht im wesentlichen den Gesamtcharakter der Reise beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere, wenn behördliche Maßnahmen im bereisten Land (Ecuador) Änderungen erzwingen. Geringfügige Änderungen der Reiseroute, Dienstleistungen und des Reiseverlaufs sowie eine Veränderung der Reihenfolge sind ebenfalls erlaubt, wenn dadurch der Charakter der Reise nicht verändert wird.
4.2 Auch erhebliche Leistungsänderungen infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, sind gestattet, soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseveranstalters für den Kunden zumutbar sind.
4.3 San Jorge behält sich vor, die ausgeschriebenen und bei der Buchung bestätigten Reisepreise nachträglich in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, wenn sich die Preise einzelner Leistungsträger (Beförderungskosten, Abgabe für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, Steuern, Übernachtungen, Wechselkurse usw.) nachweislich ändern.
4.4 Die Änderungen des Reisepreises oder einer wesentlichen Reiseleistung hat San Jorge dem Kunden unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung der Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Recht innerhalb einer Woche nach Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber San Jorge schriftlich geltend zu machen.
4.5 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für San Jorge verteuert hat.
4.6 Im Falle einer Buchung eines Doppelzimmers durch einen Kunden bemüht sich San Jorge dem Kunden einen Doppelzimmerpartner zuzuordnen. Dabei werden die Zimmer nach dem zeitlichen Eingang der Buchungen verteilt. Sollte bis zum Antritt der Reise keine weitere Buchung eines Doppelzimmers erfolgen, oder durch eine kurzfristige Stornierung eines Doppelzimmers eine Zuordnung nicht mehr möglich sein, so stellt San Jorge dem letztbuchenden Kunden den Einzelzimmerzuschlag nachträglich in Rechnung.
5. Rücktritt durch den Kunden /Stornokosten, Umbuchungen und Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei San Jorge
5.2 Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, so kann San Jorge Ersatz für seine getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung errechnet sich aus dem Reisepreis/ Reiseleistung und dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung bei San Jorge wie folgt:
zwischen 119. bis 90. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreis/ Reiseleistung,
ab 89. bis 45. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreis/ Reiseleistung,
ab 44. bis 0. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreis/ Reiseleistung,
Abreisetag, Nichterscheinen: 100% des Reisepreis/ Reiseleistung, Pro Person vom jeweiligen Gesamtreisepreis.
5.3 Wird von einer Doppelzimmerbuchung eine Person storniert, so können außer den Stornogebühren noch zusätzliche Mehrkosten für den verbleibenden Kunden durch Einzelzimmerzuschläge oder durch entsprechende Aufschläge bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl entstehen.
5.4 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von San Jorge vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
5.5 Werden auf Wunsch des Kunden nach Abschluss des Reisevertrags Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, oder lässt sich der Kunde durch einen Dritten ersetzen, so kann ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 50€ pro Reisenden von San Jorge erhoben werden. Umbuchungswünsche des Kunden, die weniger als vier Wochen vor Reiseantritt erfolgen, können. Sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gem. Ziff. 5.1 und 5.2 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. San Jorge kann der Teilnahme einer Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften entgegenstehen.
5.6 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. San Jorge wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6. Rücktritt und Kündigung durch San Jorge
6.1 San Jorge kann bis zu zwei Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Sollte die Reise trotz Nichterreichten der Mindestteilnehmerzahl nach Absprache mit den Kunden durchgeführt werden, so kann San Jorge den Reisepreis zur Abdeckung höherer Reisekosten aufgrund geringerer Teilnehmerzahl erhöhen.
6.2 San Jorge ist verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
6.3 San Jorge kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Kunde den fälligen Reisepreis innerhalb der gesetzten Nachfrist nicht zahlt. Bei Rücktritt wegen Zahlungsverzug kann San Jorge nach Maßgabe der unter Ziff. 5.2 genannte Sätze Entschädigung verlangen.
6.4 San Jorge kann ohne Einhaltung einer Frist auch nach Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch San Jorge oder einen Mitarbeiter von San Jorge nachhaltig stört oder gefährdet. Die Reiseleiter/innen vor Ort sind - nach Abmahnung - ebenfalls zur Erklärung dieser Kündigung bevollmächtigt. Durch die Kündigung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Kündigt San Jorge, so behält San Jorge den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.
7. Höhere Gewalt
7.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl San Jorge als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen.
7.2 Wird der Vertrag gekündigt, so kann San Jorge für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. San Jorge und der Kunde sind bei einer Kündigung aufgrund Umstände höherer Gewalt verpflichtet, die Mahnkosten für die Rückbeförderung hälftig zu tragen.
8. Haftung
8.1 San Jorge haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibungen sofern San Jorge nicht gemäß Ziff. 3 eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat, sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistung unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.
8.2 San Jorge und Ihre Leistungsträger sind stets darum bemüht, die Sicherheit und das Wohl ihrer Gäste zu gewährleisten.
8.3 Dem Kunde ist bewusst und bekannt das die Abenteuer-Reisen und Serviceleistungen von San Jorge (Wanderungen, River Tubing, Pferdereiten, Mountain Biking usw.) gewisse Risiko und Gefahren mit sich bringen könnten. Der Kunde übernimmt bei Teilnahme an diesen Reisen die völlige Verantwortung für sein eigenes Wohlbefinden und verzichtet damit auf jegliche Forderungen an San Jorge.
8.4 San Jorge haftet nicht für Störungen oder Mängel, die bei Leistungen auftreten, die nicht von San Jorge selbst erbracht, sondern lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Dies gilt besonders für Zusatzprogramme am Reiseziel.
9. Versicherungen
9.1 Die Kunden werden ausdrücklich darauf hingewiesen, vor Reiseantritt die notwendigen Versicherungen abzuschließen.
9.2 Im ausgeschriebenen Reisepreis sind keine Reiseversicherungen (z.B. für Reiserücktrittskosten, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, usw.) enthalten.
10. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere dazu verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern möglich. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, verfällt ein Anspruch auf Minderung.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selber verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. San Jorge ist verpflichtet, Informationen über Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind, an den Kunden weiterzuleiten. Kosten für Impfungen sind im Preis nicht inbegriffen und müssen vom Kunden selbst getragen werden.
12. Vertragsobliegenheiten, Geltendmachung von Ansprüchen, Abtretungsverbot und Gerichtsstand
12.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und San Jorge findet ausschließlich Ecuadorianisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
12.2 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
12.3 Der Kunde kann San Jorge nur an deren Sitz verklagen. Gerichtsstand ist Quito Ecuador.
12.4 Für Klagen von San Jorge gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von San Jorge vereinbart.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von San Jorge
Vermittlung von Dienstleistungen im Tourismus Bereich, Inhaberin
Heike Barahona, Mittelstraße 13a, 96052 Bamberg
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis des zwischen Vermittlung von Dienstleistungen im Tourismus Bereich, Inhaberin Heike Barahona, Mittelstraße 13a, 96052 Bamberg (nachfolgend „Reisevermittler“ genannt) und dem Kunden zustande gekommenen Reisevermittlungsvertrages.
§ 2 Reisevermittlungsvertrag
(1) Der Reisevermittler vermittelt Verträge über Einzelreiseleistungen (z.B. Flugbeförderungs- leistungen, Bahn- und Busreisen, Hotelaufenthalte) oder Pauschalreisen (Gesamtheit von Reiseleistungen – mindestens zwei – zu einem einheitlichen Preis) zwischen seinem Kunden und einem fremden Leistungserbringer (z.B. Fluglinie, Reiseveranstalter).
(2) Die Erbringung der vermittelten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil des Vermittlungs- vertrages. Die Vermittlung erfolgt vorbehaltlich vorhandener Kapazitäten bei den Leistungs- erbringern.
(3) der Inhalt des vermittelten Vertrages richtet sich nach den Vereinbarungen des Reisenden mit dem Leistungserbringer, insbesondere dem Prospekt und den AGB des Leistungs-erbringers. Diese Angaben stellen keine eigene Zusicherung des Reisevermittlers dar.
§ 3 Form
(1) Der Abschluss des Reisevermittlungsvertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit seinem Auftrag gibt der Kunde gegenüber dem Reisevermittler ein Angebot auf Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages ab. Durch die Annahme verpflichtet sich der Reisevermittler, einen Vertrag über die nachgesuchte Reiseleistung zwischen dem Kunden und dem je-weiligen Leistungserbringer zu vermitteln. Ist die vom Kunden angefragte Reiseleistung ver- fügbar, kommt es zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer zum Abschluss eines Reisevertrages.
(2) Bei einer Online-Buchung gibt der Kunde mit dem Ausfüllen und Abschicken des Reisean-meldeformulars gegenüber dem Reisevermittler ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages ab. Die Abgabe des Angebotes erfolgt nach Anklicken des Senden-Buttons. Der Zugang des Angebotes beim Vermittler wird dem Kunden unverzüglich per E-Mail bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Angebotes dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung d.h. eine Auftragsbestätigung dar, wenn der Vermittler dies ausdrücklich erklärt.
(3) Ansonsten kommt der Vertrag durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail zustande.
(4) Der Vertragstext über Reisevermittler wird gespeichert und dem Kunden nebst diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail mit Auftragsbestätigung übermittelt.
(5) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Anmelderhaftung
Meldet der Kunde auch weitere Reiseteilnehmer für die Reiseleistung an, verpflichtet er sich auch
für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen, sofern er bei der Reiseanmeldung eine entsprechende gesonderte Erklärung abgibt.
§ 5 Pass- und Visuminformation
Die Beratung über Pass- und Visumerfordernisse erfolgt durch den Reisevermittler nur bei ausdrücklichem Auftrag des Kunden, es sei denn, der Reisevermittler ist im Verhältnis zum Leistungserbringer zur Erbringung dieser Beratungsleistung gegenüber dem Kunden verpflichtet.
§ 6 Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Reisevermittlers, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Schäden des Kunden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit stammen, beschränkt sich auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistung, soweit der Schaden durch den Reisevermittler oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Reisevermittler oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers beruht. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
Der Reisevermittler haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Reiseleistung sind ausschließlich die jeweiligen Leistungserbringer verantwortlich.
§ 7 Verjährung
(1) Ansprüche des Kunden gegen den Reisevermittlung – mit Ausnahme der in Absatz 2 genann- ten Ansprüche – verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, Umständen und der Person des Ansprechgegners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
(2) Die in Absatz 1 genannte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ebenfalls nicht für Ansprüche wegen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtver- letzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfens des Reisevermittlers oder auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertrags pflichten beruhen. Die Verjährung dieser Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Gerichtsstand
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Sitz des Reisevermittlers Gerichtsstand.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, das ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

